Hygiene-Kompass
Gruppe Münster e.V.
Informationen zu unseren Hygieneregeln Wir richten uns hinsichtlich der Hygienevorschriften für unsere Veranstaltungen im Restaurant „Zum Himmelreich“ nach den durch den Gastronomiebetrieb jeweils bekanntgegebenen Vorgaben, die wiederum die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) berücksichtigen. Zur Zeit gilt folgendes:
Für Gäste in gastronomischen Einrichtungen gelten mittlerweile keine landesweiten Corona- Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel sind aufgehoben.
Inhaberinnen und Inhaber von gastronomischen Einrichtungen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Auf diese Weise kann es vereinzelt trotzdem noch vorkommen, dass Gäste eine Maske tragen müssen, wenn sie nicht am Tisch sitzen, oder dass ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen Negativtest verlangt wird.
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